Schlagwortarchiv für: Hemmungstatbestand

Keine Verjährungshemmung durch angezeigte Gesprächsbereitschaft

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.3.2012 — Aktenzeichen: 19 U 186/11 Leitsatz 1. Verhandlungen gelten als abgebrochen, wenn der Gläubiger den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Schuldners spätestens zu erwarten gewesen wäre; es ist von einer normalen Reaktionszeit von zwei Monaten auszugehen. 2. Keine Verklammerung zu einem auf die Zwischenräume […]