Schlagwortarchiv für: Genugtuungsfunktion

Hinterbliebenengeld XXV: Seelisches Leid für Bemessung grds. unerheblich

Das seelische Leid ist bei der Bemessung grds. unerheblich. Hinterbliebenengeld kann daher auch z.B. Kleinkindern, Demenzkranken oder Menschen ohne kognitive oder emotionale Fähigkeit zugesprochen werden.

Schmerzensgeldbemessung: „Reiche bekommen nicht mehr“

Herausragend gute Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem rechtfertigen grundsätzlich keine Erhöhung des Schmerzensgeldes.