Schlagwortarchiv für: Freundschaftsdienst

Haftungsprivileg und Wie-Beschäftigung

Das LSG NRW zur Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 SGB VII bei der Mitnahme eines Ausbildungskollegen im eigenen Pkw in der Pause, um ihm seine vergessenen Ausbildungsmittel zu beschaffen…(Haftungsprivileg §§ 104 ff. SGB VII)

Flohbefall nach Katzensitting: keine Haftung des Tierhalters

Wer als Freundschaftsdienst eine Katze in der Wohnung des Halters hütet, während dieser ortsabwesend ist, hat bei einem anschließenden Flohbefall keinen Schadensersatzanspruch gegen den Halter.