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Spezielles Feststellungsinteresse beim Haushaltsführungsschaden?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.4.2016 — Aktenzeichen: 4 U 76/15 Leitsatz Eine Klage, die auf die Feststellung gerichtet ist, dass der Schädiger dem Geschädigten aus der Unfallverletzung resultierenden Haushaltsführungsschaden zu ersetzen hat, ist zwar grundsätzlich neben einem bereits zugesprochenen Antrag auf Feststellung der allgemeinen zukünftigen Schadensersatzverpflichtung zulässig. Erforderlich ist jedoch, dass die Parameter für die […]