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BGH, Urteil vom 21.11.2024, Az. VII ZR 39/24 richtig lesen: Die Haftung des Waschanlagenbetreibers geht gar nicht so weit…..

Die Pressemitteilung zum Urteil des BGH legt nahe, dass das Urteil „Anlagenbetreiber haftet für abgerissenen Spoiler‟ allenfalls auf einen Einzelfall zutrifft.