zu „ca.“-Angaben bei Bauvertragsfristen
Gerade in Zeiten von Personalknappheit und Lieferengpässen stellt sich für den Bauunternehmer regelmäßig die Frage nach der Vereinbarung von Fertigstellungsfristen.
Gerade in Zeiten von Personalknappheit und Lieferengpässen stellt sich für den Bauunternehmer regelmäßig die Frage nach der Vereinbarung von Fertigstellungsfristen.
Schafft sich der Geschädigte aus finanziellen Gründen keinen Neuwagen an, wird kein besonderes Interesse an dem Eigentum und der Nutzung des Neuwagens angenommen. Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist dann nicht möglich.