Recht im Winter II – der gelieferte Weihnachtsbaum
Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.
Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.
Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.