Mindestens 50 %-tige Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei Rotlichtverstoß nach LG Münster
LG Münster, Urteil vom 8.9.2009 — Aktenzeichen: 015 O 141/09 Sachverhalt Im Sommer 2009 verursachte die vollkaskoversicherte Versicherungsnehmerin mit ihrem Pkw eine Kollision auf einer Ampelkreuzung, weil sie das Rotlicht nicht beachtet hatte. Der Kaskoversicherer regulierte in Höhe von 50 %. Die Versicherungsnehmerin behauptet, das Rotlicht aufgrund der starken Sonnenblendung für ein Grünlicht gehalten zu […]