Schlagwortarchiv für: Beweisverfahren

Grundsatzentscheidung: Selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung sämtlicher Mängelansprüche bis zur vollständigen Verfahrensbeendigung!

Die Verjährungshemmung von Mängelansprüchen im selbständigen Beweisverfahren beginnt mit der Stellung des Beweisantrags und endet mit der vollständigen Verfahrensbeendigung zuzüglich einer Ablaufhemmung von sechs Monaten.

Ingenieurvertrag: Vorverlegung des Verjährungsbeginns durch AGB ist unwirksam

BGH, Urteil vom 8.9.2016 — Aktenzeichen: VII ZR 168/15 Leitsatz Eine AGB-Klausel im Ingenieurvertrag über die LPh 1-9, wonach die Verjährung bereits mit Ingebrauchnahme des Objektes oder Bauabnahme beginnt, ist unwirksam. Nach dem erstem Anschein liegt eine AGB bereits vor, wenn sie allgemein und abstrakt gehalten ist. Eine Teilabnahmepflicht des Auftraggebers nach LPh 8 ist […]