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Keine Aufklärungspflicht bei mangelhaft organisiertem Nachtdienst im Krankenhaus

Mit seinem Urteil vom 25.11.2025 stellt der BGH klar: Eine Aufklärung über das Nichtvorhandensein eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes wird nicht von der ärztlichen Aufklärungspflicht umfasst.