Hinterbliebenengeld XXIII: Besonderes persönliches Näheverhältnis auch bei Liebesbeziehungen
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Hält ein Radfahrer den ausreichenden Seitenabstand bei einem bereits von weitem erkennbaren Hindernis nicht ein, trägt er im Falle eines Sturzes ein Mitverschulden, das alle Ansprüche ausschließt.