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Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Ist es auch nur möglich, dass der Prozessbevollmächtigte/die Partei das Fristversäumnis (mit-)verschuldet hat, kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden. Der Wiedereinsetzungsantrag ist daher substantiiert und schlüssig zu begründen.

beA-Pflicht bei Faxproblemen: BGH zweifelt

Für eine Faxübersendung müssen 30 Sekunden pro Seite gerechnet werden sowie ein Sicherheitszuschlag von 20 Minuten. Ob ein Rechtsanwalt das beA-Postfach als Alternative versuchen muss, bleibt hier offen, wobei der X. Zivilsenat daran Zweifel äußert.

BGH: Anforderungen an eine Unterschrift

Die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen. Wann aber diese Identifizierung möglich und die Unterschrift wirksam ist, hat der BGH herausgearbeitet.

Fristverlängerung kann postalisch beantragt werden, muss aber begründet sein

Der Prozessbevollmächtigte darf darauf vertrauen, dass ein auf dem Postweg versendeter Fristverlängerungsantrag innerhalb Deutschlands „von Werktag zu Werktag‟ zugestellt wird. Allerdings darf er nicht auf Fristverlängerung hoffen, wenn der Antrag nicht einmal rudimentär begründet ist.