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Haftung des SiGeKo? – Eher selten

OLG Köln – Beschluss, Urteil vom 23.11.2016 — Aktenzeichen: 3 U 97/16 Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kann haften, wenn er gegen seinen Vertrag oder die Baustellenverordnung verstößt und diese Pflichtverletzungen für den Schaden kausal sind. Beweisbelastet ist der Anspruchssteller. Dieser Nachweis ist selten zu führen, wie auch dieser Fall zeigt. Leitsatz 1. Der Einsturz einer […]