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Nachträgliche Schwarzgeldabrede – Schicksal des Architektenvertrags?

OLG Hamm, Urteil vom 7.3.2019 — Aktenzeichen: I-24 U 101/18 Leitsatz 1. Ein Architektenvertrag ist nichtig, auch wenn die Schwarzgeldabrede erst nachträglich getroffen wurde. 2. Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen den Architekten scheiden aus. Sachverhalt Der Kläger (=Besteller) macht gegenüber dem Beklagten (=Architekt) Schadenersatzansprüche geltend. Der Kläger wirft dem Beklagten Bauüberwachungs- und Bauplanungsfehler vor bei […]