Bauhandwerkersicherung und unzulässige Rechtsausübung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2017 — Aktenzeichen: VII ZR 34/15 Die Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB ist ein scharfes Schwert. Häufig wird es aus taktischen Gründen eingesetzt. Diese Motivation stellt keine unzulässige Rechtsausübung und auch keinen Verstoß gegen das bauvertragliche Kooperationsgebot dar, wie der Bundesgerichtshof nun klar gestellt hat. Leitsatz Es stellt keine unzulässige Rechtsausübung und […]