Reichweite der Eingliederungsrechtsprechung des BGH (Wie- Beschäftigung)
2008 hat der BGH in seiner Praktikantinnen-Entscheidung entschieden, dass die Zuordnung eines Arbeitsunfalls zu einem bestimmten Unternehmen durch den Unfallversicherungsträger von Zivilgerichten bei der Bewertung der Haftungsprivilegien der §§ 104 ff. SGB VII nicht anders beurteilt werden dürfe. Jedoch gibt es neben dem Leiharbeiter bestimmte Konstellationen, in denen die Anwendung dieser Rechtsprechung nicht angezeigt ist – so das OLG Saarbrücken.