Verwaltungshelfer
Verwaltungshelfer sind Privatpersonen, die öffentlichen Aufgaben nachgehen unter Anweisung öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Verwaltungshelfer sind Privatpersonen, die öffentlichen Aufgaben nachgehen unter Anweisung öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Der BGH setzt sich mit der Mandatskonstellation auseinander, in der ein Rechtsanwalt verschiedene Auftrsaggeber mit objektiv widerstreitenden Interessen vertritt. Vergütungsansprüche schuldet der Versicherer für die Haftungsabwehr in diesem Fall nicht.