keine Haftung bei Baumsturz
Die von Bäumen ausgehende Gefahr ist nicht voll beherrschbar. Das OLG Hamm stellt die Rechtslage für Bäume im Eigentum der öffentlichen Hand bzgl. Verkehrsteilnehmern dar.
Die von Bäumen ausgehende Gefahr ist nicht voll beherrschbar. Das OLG Hamm stellt die Rechtslage für Bäume im Eigentum der öffentlichen Hand bzgl. Verkehrsteilnehmern dar.