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Zu den Voraussetzungen der Arglisthaftung eines Architekten

OLG Brandenburg, Urteil vom 3.6.2016 — Aktenzeichen: 11 U 183/14 Leitsatz 1. Eine fahrlässig unterlassene Bauüberwachung an überwachungspflichtigen Bauteilen kann zu einer Haftung des Architekten auch nach Ablauf der Gewährleistungszeit unter dem Gesichtspunkt der Arglist führen, wenn überhaupt keine Bauüberwachung stattfand und der Architekt diesen Umstand nicht spätestens bei der Abnahme offenbart. 2. Behauptet der […]