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Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei Pflicht zur Beachtung der Interessen mehrerer von dem Mandanten beherrschter Gesellschaften

BGH, Urteil vom 18.2.2016 — Aktenzeichen: IX ZR 191/13 Leitsatz Hat der steuerliche Berater nach dem Inhalt des Vertrages die Interessen mehrerer von seinem Mandanten beherrschter Gesellschaften zu beachten, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser Unternehmen vorzunehmen. Sachverhalt Die beiden Gesellschafterinnen der klagenden GmbH waren ursprünglich auch je zu […]