Akzeptanz eines falschen Versicherungsantrags
Mit Urteil vom 18.11.2019 hatte sich das OLG Naumburg mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Haftung des Versicherungsmaklers in Frage kommt, wenn sein Kunde davon absieht, objektiv falsche Angaben in einem Versicherungsvertrag gegenüber dem Versicherer zu korrigieren.