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Aufklärungspflicht in Bezug auf Innenprovisionen bei Kaufgeschäften

Der BGH hat klargestellt, dass für Kaufgeschäfte, wie den Erwerb von Förder- und Eigentumsrechten, die gerade nicht eine Beteiligung an einer Fondsgesellschaft darstellen, der Grundsatz gilt, dass Angaben zu Innenprovisionen nur dann erforderlich sind, wenn der Vertrieb über einen Prospekt erfolgt und die Grenze von 15 % überschritten wird. Einzelheiten von Rechtsanwältin Eiben.