Fiktive Abrechnung im Mietrecht?
Der VII. Zivilsenat verneinte eine fiktive Abrechnung im Werkvertragsrecht. Im Mietrecht bleibt sie grundsätzlich statthaft.
Der VII. Zivilsenat verneinte eine fiktive Abrechnung im Werkvertragsrecht. Im Mietrecht bleibt sie grundsätzlich statthaft.
Schafft sich der Geschädigte aus finanziellen Gründen keinen Neuwagen an, wird kein besonderes Interesse an dem Eigentum und der Nutzung des Neuwagens angenommen. Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist dann nicht möglich.