Schlagwortarchiv für: § 249 BGB

BGH zu Sonderkonditionen im Schadensersatzrecht

Der BGH bestätigt das Bereicherungsverbot im Deliktsrecht und wendet es konsequent auf die Höhe des Schadensersatzes bei Anschaffung eines Neufahrzeuges unter Nutzung von Sonderkonditionen an.

OLG Hamm: Geschädigter kann auf Smart-Repair verwiesen werden

Schadensersatz nach § 249 BGB setzt auch bei der fiktiven Abrechnung die Erforderlichkeit von Kosten voraus. Kann ein Schaden im Rahmen des Smart-Repair-Verfahrens behoben werden, kann ein Geschädigter auch keinen weitergehenden Ersatz verlangen.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Schadensrecht

Das Wirtschaftlichkeitsgebot beschränkt die Möglichkeiten eines Geschädigten, unbedacht zu disponieren. Ein privater Geschädigter hat zumindest eine sachverständige Wertermittlung durchführen zu lassen. Ein einschlägig geschäftserfahrenes Unternehmen hingegen hat den überregionalen Restwertmarkt und dortige Kaufangebote zu nutzen.