Umfang der Bindungswirkung nach § 108 SGB VII
Das OLG Hamm stellt klar, worauf sich die Bindungswirkung des § 108 SGB VII bezieht und macht dabei eine ebenso interessante wie unter Umständen bedeutsame Weiterung…
Das OLG Hamm stellt klar, worauf sich die Bindungswirkung des § 108 SGB VII bezieht und macht dabei eine ebenso interessante wie unter Umständen bedeutsame Weiterung…
Das OLG Hamm stellt klar, dass es einer Verfahrensaussetzung nicht bedarf, wenn die Feststellung des Arbeitsunfalls für den Schädiger im Rahmen der §§ 104 ff. SGB VII günstig ist. Ferner beschreibt es den Verschuldensmaßstab in § 110 Abs. 1 SGB VII…
Eine Aus- bzw. Fristsetzung nach Maßgabe des § 108 Abs. 2 SGB VII kann unterbleiben, wenn die Frage der sozialversicherungsrechtlichen Haftungsprivilegierung sich im Ergebnis als nicht entscheidungserheblich erweist – es etwa an einer Haftung dem Grunde nach erkannbar fehlt (OLG Saarbrücken).