Schlagwortarchiv für: § 2 Abs. 3 VOB/B

Mindermengenausgleich auch ohne VOB/B?

Der Anspruch auf Preisanpassung als Mehr-/Mindermengenausgleich gehört zum zentralen Wesen des VOB-Vertrags. Sein Sinn und Zweck ist nachvollziehbar und nicht von der Hand zu weisen, weshalb sich die Frage stellt, ob die Grundsätze der Preisanpassung auf den BGB-Vertrag zu übertragen sind.

Die erhebliche Unterschreitung des Mengenansatzes im VOB-Vertrag

Kommt es im VOB-Vertrag infolge eines fehlerhaft kalkulierten Vordersatzes zu einer Mengenunterschreitung von mehr als 10%, kann der Auftragnehmer die Anpassung des betroffenen Einheitspreises verlangen, soweit er hierfür keinen anderweitigen Ausgleich erhält. Einen vom Auftraggeber angebotenen, aber nicht angenommenen „Kompensationsvertrag‟ muss sich der Auftragnehmer nicht anrechnen lassen.