Schlagwortarchiv für: § 111 SGB VII

Aufsatz: Anforderungen an den gutachterlichen Nachweis psychischer Schäden am Beispiel der PTBS (Möhlenkamp VersR 2025, 1-13)

In dem Beitrag wird am Beispiel der in der Praxis häufig präsenten PTBS neben der relevanten Rechtsprechung zum Kausalitätsnachweis dargestellt, worauf bei der Auseinandersetzung mit psychiatrischen Sachverständigengutachten zu achten ist. Dabei wird besonders auf die bestehenden und anerkannten Begutachtungsrichtlinien eingegangen.

Keine Repräsentantenhaftung bei §§ 110, 111 SGB VII

Nach Ansicht des BGH ist im Rahmen der Unternehmenshaftung nach §§ 111, 110 SGB VII kein Raum für eine Ausweitung des zurechnungsfähigen Personenkreises – auch nicht in Ansehung der Repräsentantenhaftung.