Arbeitsunfall als Voraussetzung der §§ 104 ff. SGB VII: Kaffeeholen im Betrieb
Erfasst die Rechtsprechung des BSG zur Außentür eines Gebäudes als Grenze des Versicherungsschutzes für versicherte Wege nach dem SGB VII auch Wege innerhalb des Betriebsgeländes, die der Beschaffung von Nahrungsmitteln (hier: Kaffee aus Automaten) dienen? Hierzu das LSG Hessen…