Plausibilitätsprüfungspflicht von Anlagevermittler und Anlageberater
NJW 2013, 1398
Im Zuge der weltweiten Finanzkrise haben Prozesse gegen Anlagevermittler und -berater zugenommen. Im Fokus steht dabei immer mehr die Plausibilität der Geschäftsmodelle der Fondsgesellschaften. Welche Prüfungspflichten die Vermittler und Berater insoweit im Einzelnen treffen, erläutert dieser Beitrag anhand der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung.
Inhalt
Die Rechtsanwälte Eiben und Boesenberg haben in der Ausgabe der NJW 2013 einen Aufsatz zu den Plausibilitätsprüfungspflichten von Anlagevermittlern und Anlageberatern veröffentlicht. Im Kern wird die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Themenkreis dargestellt. Dabei kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen sowohl an einen Anlagevermittler, als auch an einen Anlageberater nicht überspannt werden dürfen. Grundlage der Prüfung ist im Wesentlichen der Inhalt des Emissionsprospektes. Gibt dieser ein in sich schlüssiges und wirtschaftlich tragfähiges Konzept wieder, ist die Anlage regelmäßig als plausibel einzustufen. Dabei sind Vermittler und Berater nicht verpflichtet, eigenständig ein Gutachten zu Prüfung der Plausibilität in Auftrag zu geben oder — gleich einem Detektiv — Nachforschungen zu dem Anlageobjekt anzustellen.
Hinsichtlich des weiteren Inhaltes des Aufsatzes verweisen wir auf die Darstellung in der NJW.