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Reform des § 522 ZPO

Das Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO ist mit dem 27.10.2011 in Kraft getreten. Damit gibt es nunmehr eine Rechtsmittelmöglichkeit bei Beschlüssen nach § 522 Abs. 2 ZPO, mit denen das Berufungsgericht die Berufung einstimmig als unbegründet zurückweist. Die Neuregelung findet auf alle derartigen Beschlüsse Anwendung, die ab dem 27.10.2011 erlassen werden. Nach der […]