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Architektenhaftung bei fehlerhafter Einschätzung der Machbarkeit der Vorstellung des Bauherrn

OLG Hamm, Urteil vom 7.5.2014 — Aktenzeichen: 12 U 184/12 Leitsatz Der mit der Vollarchitektur beauftragte Architekt muss die vom Bauherrn geäußerten Wunschvorstellungen auf ihre Machbarkeit hin überprüfen und planerisch realisieren. Kommt der Architekt im Rahmen der Überprüfung der Machbarkeit fehlerhaft zu der Einschätzung, dass die Wunschvorstellungen nicht zu realisieren seien, haftet er auch dann, […]