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Betrieblich veranlasste Tätigkeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.3.2015 — Aktenzeichen: 8 AZR 67/14 Leitsatz 1. Entscheidend für das Vorliegen einer „betrieblichen Tätigkeit“ und das Eingreifen des Haftungsausschlusses i.S.v. § 105 Abs 1 S 1 SGB 7 ist die Verursachung des Schadensereignisses durch eine Tätigkeit des Schädigers, die ihm von dem Betrieb oder für den Betrieb, in dem sich der […]