Schlagwortarchiv für: Werkmangel

Was genau meinen die Gerichte mit der substantiierten Darlegung eines Bau- oder Werkmangels?

Es genügt dem hinreichend bestimmten Mangelbeseitigungsverlangen und der schlüssigen Darlegung des Mangels im Prozess, wenn die Erscheinungen, die auf vertragswidrige Abweichungen zurückzuführen sind, deutlich beschrieben werden. Die Mangelursachen im Einzelnen müssen aber nicht dargelegt werden (Symptomtheorie).