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Aussetzung nach § 108 SGB VII & Verschuldensumfang bei § 110 SGB VII

Das OLG Hamm stellt klar, dass es einer Verfahrensaussetzung nicht bedarf, wenn die Feststellung des Arbeitsunfalls für den Schädiger im Rahmen der §§ 104 ff. SGB VII günstig ist. Ferner beschreibt es den Verschuldensmaßstab in § 110 Abs. 1 SGB VII…