Umfang der Überwachungspflichten des Architekten
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2012 — Aktenzeichen: 23 U 156/11 Leitsatz Auch bei einfachen handwerklichen Tätigkeiten darf sich der bauüberwachende Architekt nicht darauf beschränken, durch Einsicht in Unterlagen zu überprüfen, ob die Ausführung mit der Planung übereinstimmt. Erforderlich sind zumindest stichprobenhafte Überprüfungen an Ort und Stelle. Sachverhalt Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatz geltend […]