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Ohne Verfügungsgewalt keine Verkehrssicherungspflicht–oder Eigentum verpflichtet nicht immer

BGH, Urteil vom 13.6.2017 — Aktenzeichen: VI ZR 395/16 Wird dem Verkehrssicherungspflichtigen die tatsächliche Verfügungsgewalt entzogen, verbleibt keine, auch keine reduzierte, Verkehrssicherungspflicht bei dem zunächst Sicherungspflichtigen. Vielmehr ist für die haftungsrechtliche Zuordnung entscheidend, wer in der Lage ist, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Leitsatz Wird dem zunächst Verkehrssicherungspflichtigen mittels einer hoheitlichen Maßnahme (hier: vorzeitige Besitzeinweisung […]