Keine Haftung bei Sturz auf einer Treppe zum Watt
Eine dauerhaft den Gezeiten ausgesetzte Treppe am Watt muss nicht stets gereinigt werden bzw. „rutschfest‟ sein.
Eine dauerhaft den Gezeiten ausgesetzte Treppe am Watt muss nicht stets gereinigt werden bzw. „rutschfest‟ sein.
Das LG Freiburg im Breisgau setzt sich mit den Verkehrssicherungspflichten in einem Kirchengebäude auseinander und berücksichtigt hierbei die Besonderheiten der grundrechtlich geschützten Religionsausübung und der damit einhergehenden Würde und Besinnlichkeit des Kirchengebäudes.