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Bauherr schuldet auch dem Landschaftsarchitekten mangelfreie Pläne

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.7.2016 — Aktenzeichen: VII ZR 193/14 Den Besteller trifft die Obliegenheit, den am Bau Beteiligten einwandfreie Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Tut er dies nicht, weil die Pläne fehlerhaft sind, trifft den Besteller ein Mitverschulden. Dies schafft neue Verteidigungsressourcen etwa für Tragwerksplaner, denen ein fehlerhaftes Bodengutachten zur Verfügung gestellt wird, […]