Aufhebung Berliner Testament
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen — Aktenzeichen: 5 W 18/12,Beschluss vom 01.08.2012 Leitsatz Die Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments in einem gerichtlichen Vergleich, geschlossen ohne Anwesenheit der Ehegatten im Termin, ist formunwirksam. Sachverhalt M und F hatten 1981 ein notarielles „gegenseitiges Testament“ geschlossen (vglb. m. Berliner Testament). Sie setzten sich gegenseitig zu Alleinerben und als Nacherben den Abkömmling […]