Symptomrechtsprechung: Alle Ursachen von der Mängelrüge erfasst
BGH, Urteil vom 24.8.2016 — Aktenzeichen: VII ZR 41/14 Leitsatz Ein Mangel wird ausreichend bezeichnet, wenn der Auftraggeber die Symptome des Mangels benennt. Folge ist, dass sämtliche Ursachen für die benannten Symptome von der Mängelrüge erfasst werden. Der BGH hat im Beschlusswege diese Rechtsprechung nochmals konkretisiert. Der obige Grundsatz gilt auch, wenn die Symptome eines […]