§ 110 SGB VII und die subjektive grobe Fahrlässigkeit
OLG Schleswig, Urteil vom 5.11.2015 — Aktenzeichen: 11 U 4/11 Ansprüche des Sozialversicherungsträgers gegen haftungsprivilegierte Personen nach § 110 SGB VII setzen die grob fahrlässige Herbeiführung des Arbeitsunfalls voraus. Dies erfordert nicht nur einen objektiv schweren, sondern auch subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Sachverhalt Dieser Fall hat eine prozessuale Vorgeschichte. […]