Bundesgerichtshof entscheidet zu kreditfinanzierten sogenannten „Schrottimmobilien“
BGH, Urteil vom 16.5.2006 — Aktenzeichen: XI ZR 6/04 Leitsatz Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, welche Rechte Verbrauchern zustehen, die ihren zur Finanzierung einer Eigentumswohnung geschlossenen Realkreditvertrag nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes widerrufen haben. Sachverhalt Die Kläger waren 1995 von einem Vermittler in ihrer Privatwohnung geworben worden, zum Zwecke der Steuerersparnis eine Eigentumswohnung zu […]