Drittschutz einer Amtspflicht
Amtspflichten können Drittschutz entfalten mit der Folge, dass auch der Dritte auf die ordnungsgemäße Durchführung bzw. Richtigkeit einer Prüfung oder Information vertrauen dürfen. In diesen Fällen kann ihnen beim Verletzen der Amtspflicht ein eigener Schadensersatzanspruch zukommen.