Primärschaden bei Befunderhebungsfehlern
BGH, Urteil vom 2.7.2013 — Aktenzeichen: VI ZR 554/12 Leitsatz In Fällen eines Befunderhebungsfehlers sind dem Primärschaden alle allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten unter Einschluss der sich daraus ergebenden Risiken, die sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Befunderhebung ergeben können, zuzuordnen. Sachverhalt In dem zugrundeliegenden Fall litt die Patientin bereits mehrere Jahre an Migräne, wegen […]