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Umfang der Sorgfaltspflichten gemäß § 14 Abs. 1 StVO

BGH, Urteil vom 6.10.2009 — Aktenzeichen: VI ZR 216/08 Der Kläger hatte seinen Pkw neben einer Straße geparkt. Im Zeitpunkt des Unfallereignisses war am Fahrzeug des Klägers die hintere linke Tür zum Teil geöffnet, da er sein auf dem Rücksitz sitzendes Kind abschnallen und herausheben wollte. In diesem Moment fuhr auf der Straße ein Lkw […]