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Vollkaskoversicherung

OLG Hamm, Urteil vom 19.3.2003 — Aktenzeichen: 20 U 218/02 Wird in einem Schadenanzeigeformular einer Vollkaskoversicherung nach reparierten und unreparierten Vorschäden sowie Schäden beim Vorbesitzer gefragt, so muss der Versicherungsnehmer das Formular dahingehend verstehen, dass auch nach unreparierten Vorschäden, die beim Vor-Vorbesitzer entstanden sind, gefragt ist und nicht nur nach Vorschäden, die bei dem letzten […]