Mängel vor Abnahme: Keine Kostenerstattung ohne Auftragsentziehung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2010 — Aktenzeichen: 21 U 159/09 Leitsatz Treten Mängel vor Vollendung der Arbeiten und vor Abnahme des Baus auf, so kann der Auftraggeber nicht ohne vorangegangene wirksame Auftragsentziehung die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers durch einen anderen Unternehmer beseitigen lassen. Erforderlich ist das Setzen einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung unter Androhung, […]