Schlagwortarchiv für: Richtlinie der Bundesregierung zur Zahlung von Härteleistungen

Hinterbliebenengeld XVI – Vergleichbarkeit mit Härteleistung?

Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten verfolgen einen anderen Zweck als Hinterbliebenengeld, so dass sich die Höhe des Hinterbliebenengeldes nicht an diesen Härteleistungen orientieren kann.