Kein Unterlassungsanspruch der Anwohner bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot
Auf einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch kann sich im Falle eines Verbotsverstoßes nur berufen werden, wenn das Verbot zumindest mittelbar den Schutz des einzelnen Anspruchstellers bezweckt.