Zur Angabe „Wohn-/Nutzfläche“ im Mietvertrag zählen auch Kellerräume
Die Parteien können Vereinbarungen über die Berechnung der Wohnungsgröße treffen und auch Nutzräume mit in die Berechnung miteinbeziehen.
Die Parteien können Vereinbarungen über die Berechnung der Wohnungsgröße treffen und auch Nutzräume mit in die Berechnung miteinbeziehen.